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   BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80   

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BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80 (https://dejure.org/1980,1402)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1980 - 5 StR 123/80 (https://dejure.org/1980,1402)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1980 - 5 StR 123/80 (https://dejure.org/1980,1402)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit nach dem Beweisergebnis

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 628
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
    Unter diesen Umständen mußte die dem Angeklagten jeweils günstigste Möglichkeit (BGH NJW 1957, 1643 - GA 1958, 109; BGH Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 -) zugrunde gelegt werden.
  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
    Bleibt nach dem Beweisergebnis offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Tateinheit oder die Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist von der Tateinheit auszugehen, weil sie regelmäßig die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt (BGH Urteil vom 18. April 1972 - 5 StR 67/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 599/78

    Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) bei zweiaktigem Tätervorgehen und

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
    Unter diesen Umständen mußte die dem Angeklagten jeweils günstigste Möglichkeit (BGH NJW 1957, 1643 - GA 1958, 109; BGH Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 -) zugrunde gelegt werden.
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Sie folgt dabei ersichtlich der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 330, 331; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH StV 1981, 67, 514; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75 - und vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77), nach der die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs allein nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abzugrenzen sind (kritisch Geilen JZ 1972, 335; Lackner a.a.O. § 24 Anm. 2 b).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Infolgedessen sei der von ihm begangene Totschlags- oder Mordversuch beendet gewesen (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 332; BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Dies hat der Senat bereits entschieden und den vorausgegangenen Versuch als beendet angesehen (Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe -

    Allein auf seine Bewertung kommt es an; der später über die Sicherungsverwahrung entscheidende Richter darf sich nicht an die Stelle des Jugendgerichtes setzen und im nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (BGH bei Holtz MDR 1980, 628 f; 1987, 799).

    Der Senat hat schon früher darauf hingewiesen, daß sich in zahlreichen Fällen Prüfungsmöglichkeiten dieser Art nicht ergeben (BGHSt 26, 152, 155; BGH bei Holtz MDR 1980, 628, 629), und daß dieses Hindernis hingenommen werden kann, weil bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegenüber jungen Tätern ohnehin Zurückhaltung geboten ist (BGHSt 26, 152, 155).

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Davon, daß im Falle gesonderter Aburteilung der Einzeltaten jeweils eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt worden wäre, darf nur ausgegangen werden wenn der Tatrichter Feststellungen darüber treffen kann, wie der Richter des Vorverfahrens die einzelnen Taten bewertet hat; er darf sich nicht an dessen Stelle setzen und im nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (BGH bei Holtz MDR 1980, 628f.; BGH bei Holtz MDR 1987, 799; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Seine Ansicht teilen alle Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 152, 154 f; 30, 220; BGH NJW 1972, 1869, 1870 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH NStZ 1984, 309); das Schrifttum billigt sie ganz überwiegend (Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 32; Jescheck Strafrecht Allgem. Teil 3. Aufl. S. 659; Lackner StGB 16. Aufl. § 66 Anm. 3 b, aa; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgem. Teil 6. Aufl. Teilbd. 2 § 68 I Rdn. 35; Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 66 Rdn. 10; Hörn in SK § 66 Rdn. 10).
  • BGH, 25.11.1981 - 3 StR 361/81

    Einholung eines zweiten Sachverständigengutachten zur Beurteilung der

    Hatte er sich darüber, insbesondere über die Zahl der auszuführenden Messerstiche, keine Gedanken gemacht, so kommt es darauf ab, ob er bei Tatende meinte oder es für möglich hielt, er habe sein Ziel schon mit dem einen Stich erreicht (BGHSt 22, 330; BGH NJW 1980, 195; BGH bei Holtz MDR 1980, 628).

    Gerade im Hinblick hierauf war es geboten zu erörtern, ob er mit strafbefreiender Wirkung von dem Versuch zurückgetreten ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 628).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Kam auch nur nach einer von beiden ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch in Betracht, dann mußte der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten Rücktritt annehmen (BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 401/92
    Bleibt jedoch offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorliegen, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem ihm günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101; BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 1-5).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit -

  • BGH, 01.09.1992 - 3 StR 401/92

    Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs - Beurteilung sämtlicher

  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82

    Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung

  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82

    Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung straffreier Lebensführung eines Täters als

  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83

    Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des

  • OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95
  • BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach einem Sexualdelikt - Zulässigkeit von

  • BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90

    Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung

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